Nebenverdienst
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Kiosk- oder Tankstellenjob als Nebenverdienst

Abend- und Wochenendschichten im Kiosk oder an der Tankstelle können passen. Wichtig sind Lohn, Grenzen, Zuschläge und Belastung.

Tresenarbeit im Kiosk oder an einer Tankstelle

Ein Nebenjob im Kiosk oder an der Tankstelle ist für viele interessant, weil Schichten oft abends, am Wochenende oder an Feiertagen liegen. Das kann zu Studium, Hauptjob, Kinderbetreuung oder Rente passen. Gleichzeitig ist die Arbeit körperlich und nervlich nicht zu unterschätzen: Du stehst viel, hast Kundenkontakt, arbeitest mit Kasse, Tabak, Alkohol, Snacks, Kraftstoff oder Paketen und bist je nach Standort auch allein im Laden.

Was ist das?

Ein Kiosk- oder Tankstellenjob ist ein lokaler Nebenjob im Verkauf und Service. Du kassierst, füllst Regale auf, bereitest Kaffee oder Snacks vor, kontrollierst Waren, nimmst Lieferungen an und hältst den Verkaufsraum sauber. An Tankstellen kommen oft Zapfsäulen, Autowäsche, Pfand, Paketdienste und Sicherheitsregeln hinzu.

Rechtlich bist du meistens Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin. Das heißt: Du bekommst Lohn, hast Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und eine korrekte Abrechnung. Auch ein Minijob ist kein rechtsfreier Gefallen. Die Regeln gelten auch dann, wenn der Betrieb klein ist oder der Chef sagt, es sei nur „Aushilfe“.

Finanziell läuft der Job häufig als Minijob. Dann darf dein regelmäßiger Verdienst 2026 im Schnitt höchstens 603 Euro im Monat betragen. Verdienst du mehr, kann daraus ein Midijob werden. Dann zahlst du Sozialversicherungsbeiträge, aber im Übergangsbereich reduziert. Für Angestellte ist wichtig: Dein Hauptjob bleibt steuerlich getrennt, aber mehrere Nebenjobs können zusammengezählt werden. Für Bürgergeld-Empfänger, Studierende, Rentner und Familienversicherte können zusätzliche Grenzen gelten, die du vor Beginn prüfen solltest.

Wie funktioniert es?

Du bewirbst dich meist direkt im Laden, online beim Betreiber oder bei einer Tankstellenkette. Vor Arbeitsbeginn brauchst du einen Arbeitsvertrag oder zumindest eine klare schriftliche Vereinbarung: Stundenlohn, Einsatzort, Aufgaben, Schichten, Pausen, Kündigungsfrist und Abrechnung. Auch bei Probe- oder Einarbeitungsschichten sollte bezahlt werden, wenn du tatsächlich arbeitest.

2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn laut BMAS 13,90 Euro brutto pro Stunde. Im Minijob bedeutet das rechnerisch etwa 43 Stunden im Monat, wenn genau Mindestlohn gezahlt wird. Bei 603 Euro Monatsgrenze und 13,90 Euro Stundenlohn sind das rund 43,3 Stunden. Bei 15 Euro Stundenlohn wären es nur rund 40 Stunden. Entscheidend ist nicht eine feste Stundenzahl, sondern dein regelmäßiger Monatsverdienst.

Die Minijob-Zentrale erklärt: Einzelne Monate dürfen über 603 Euro liegen, wenn der Durchschnitt passt und die Jahresgrenze von 7.236 Euro eingehalten wird. Extreme Schwankungen sind riskant. Wer ein paar Monate fast voll arbeitet und danach kaum noch, hat nicht automatisch einen durchgehenden Minijob.

Verdienst du regelmäßig von 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat, bist du 2026 im Midijob. Die Deutsche Rentenversicherung nennt diesen Bereich Übergangsbereich. Du bist dann sozialversicherungspflichtig, zahlst aber weniger Arbeitnehmerbeiträge als bei einem normalen Teilzeitjob mit höherem Einkommen. Das kann sinnvoll sein, wenn du mehr Stunden möchtest und Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eine Rolle spielen.

Wichtig sind auch Zuschläge. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit können Zuschläge vereinbart sein. Gesetzlich gibt es nicht für jede Sonntagsarbeit automatisch einen Extra-Euro, aber Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betriebliche Praxis können Zuschläge vorsehen. Steuerfrei können solche Zuschläge nur unter bestimmten Voraussetzungen sein, zum Beispiel wenn sie zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit gezahlt werden.

In der Praxis

Beispiel: Du arbeitest samstags und an zwei Abenden pro Woche in einer Tankstelle. Dein Stundenlohn liegt bei 14 Euro. Wenn du 9 Stunden pro Woche arbeitest, kommst du bei 4,33 Wochen im Monat auf etwa 545 Euro brutto. Das passt in den Minijob. Arbeitest du zusätzlich an zwei Feiertagen je 6 Stunden, kann der Monat über 603 Euro liegen. Das ist nicht sofort ein Problem, wenn dein Jahresplan stimmt. Du solltest aber mit dem Arbeitgeber schriftlich festhalten, wie viele Stunden regelmäßig geplant sind.

Für Studierende kann der Job gut passen, weil Randzeiten nicht mit Vorlesungen kollidieren. Trotzdem kann eine Spätschicht bis 23 Uhr vor einer Prüfung teuer werden, wenn Schlaf und Konzentration leiden. Für Eltern sind Wochenendschichten nur dann sinnvoll, wenn Betreuung und Heimweg realistisch geklärt sind. Für Rentner kann ein Minijob unkompliziert sein; wer mehr arbeiten will, sollte Renten- und Krankenversicherung prüfen. Bei Bürgergeld zählt Erwerbseinkommen nicht vollständig als Plus im Geldbeutel, weil Freibeträge und Anrechnung greifen. Hier ist eine kurze Rückfrage beim Jobcenter vor Start sinnvoll.

Eine typische Stolperfalle ist unbezahlte Zeit: Kasse zählen, Schichtübergabe, Laden schließen, Müll rausbringen oder Regale auffüllen sind Arbeitszeit, wenn du dafür im Betrieb bleiben musst. Auch „komm bitte 15 Minuten früher“ zählt nicht nur dann, wenn es angenehm formuliert ist. Lass dir deine Stunden dokumentieren und prüfe die Abrechnung.

Eine zweite Warnung betrifft Sicherheit. Nachtschichten allein, Bargeld, Alkoholkäufe, aggressive Kunden oder Kraftstoffdiebstahl können belasten. Frag vor Zusage nach Notfallknopf, Kamera, Kassenlimit, Alleinarbeit, Pausen und Heimweg. Ein Job, der jeden Sonntag deine Erholung nimmt oder dich nach dem Hauptjob dauerhaft übermüdet, ist kein guter Nebenverdienst.

Fazit

Ein Kiosk- oder Tankstellenjob kann ein solider Nebenverdienst sein, wenn du planbare Schichten, korrekte Bezahlung und eine saubere Abrechnung bekommst. 2026 solltest du mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde erhalten und im Minijob die 603-Euro-Grenze im Blick behalten; darüber kann ein Midijob sinnvoller sein. Dein nächster Schritt: Rechne vor der Zusage deine gewünschten Wochenstunden gegen Stundenlohn und Monatsgrenze, frage konkret nach Zuschlägen, Pausen, Alleinarbeit und Zeiterfassung und unterschreibe nichts, was diese Punkte offenlässt.

Quellen (3)
Sebastian Grundhöfer

Geschrieben von

Sebastian Grundhöfer

Nebenverdienst.de ist ein Ein-Personen-Projekt von Sebastian Grundhöfer. Er schreibt die Texte selbst und prüft die rechtlichen und steuerlichen Aussagen vor Veröffentlichung gegen die offiziellen Quellen.